Das Fäscht

Daten

Nächste Termine

Anmeldungen bis                      Ende November 2020
Anschrift auswärtige Vereine    ab Herbst 2020
Nächste Infoveranstaltung        24. September 2020, 19.30 Uhr, Mehrzweckhalle Breite, Lupfig

,

Daten Bauten und Festbetrieb

Aufbau
ab Freitag, 12. August 2022
Festzeiten (Datum fix, Uhrzeiten provisorisch)
Freitag, 19. August 18:00 bis 02:00
Samstag, 20. August 10:00 bis 02:00
Sonntag, 21. August 10:00 bis 20:00
Abbau
bis spätestens Samstag, 27. August
Provisorische Zeitangaben, diese sind u.a. abhängig vom Standort

Anforderung an die Festwirtschaft

Wir möchten ein breites Angebot an verschiedenen Dekorationen und Speiseangebote, thematisch abgestimmt. Die Angebote und Preise werden durch das OK koordiniert, wenn immer möglich nicht zu grosse Portionen eher moderate, familienfreundliche Preise.

Vorgegebener Getränkelieferant mit Zentrallager (liefert Kühlanlagen, Theken, Zapfanlagen, Spültische). Ausnahmen für spezielle, extern eingekaufte Getränke nur mit schriftlicher Genehmigung OK.

Cup-System mit Depot für Gläser, Becher etc. vorgegeben, Glasgebinde z.B. Wein nur kontrollierte Abgabe innerhalb der Festwirtschaft.

In der Verantwortung der Betreiber einer Festwirtschaft obliegen auch die Einhaltung der Hygienevorschriften, Deklarationen, Bestimmungen zum Jugendschutz sowie allen Sicherheitsvorschriften.

Anforderung an die Bauten

Als Bauten gelten alle Zelte, Gebäude, Stände etc. die für eine Festwirtschaft, Bar oder andere Betriebe am EigeFäscht eingesetzt werden. Aufbau, Abbau, Dekoration und Betrieb werden auf Verantwortung und Rechnung des Vereines / der Gruppierung geführt.

Standorte werden vom OK definitiv zugeteilt (wobei Wünsche angebracht werden können)

Beizen und Bauten müssen bezüglich Sicherheit und Konstruktion fachmännisch gebaut sein (Statik Nachweis bei Grossbauten), Sicherheitsabnahme vor Ort durch OK

Festbetrieb sowie Auf- und Abbauzeiten sind vorgegeben

Vorgaben Lärmbegrenzung (Musik) ist einzuhalten

Kosten für Festwirtschaft

Von allen, die eine Festwirtschaft, Bar oder Stand betreiben verlangen wir eine Abgabe:

  • Basisbeitrag/Kaution: Nach Anmeldung versenden wir eine Rechnung über CHF 500 pauschal an die Infrastrukturkosten
  • Umsatzbeteiligung in 18% Abrechnung nach dem Fest, die Kaution von CHF 500 wird angerechnet

Sach- und Haftpflichtversicherung für die eigene Einrichtung und Infrastruktur müssen vom Betreiber selber abgeschlossen werden. Das OK versucht ein Rahmenabkommen abzuschliessen.

Und dann natürlich die eigenen Bauten, technische Installationen ab Standgrenze, eigene Küche, Mobiliar, Food, Personal etc.

Menü